⚖️ Rechtliches & Konditionen
🏢 Ünal GbR Lüdenscheid
🛡️ Fair & Transparent

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für alle Buchungen und Überlassungen von Unterkünften des Play-Inn. Stand: September 2026.

ab 80 €Pro Person / Nacht
30 %Anzahlung in 7 Tagen
500 €Sicherheitskaution
12 PlätzeMaximalbelegung
§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Überlassungen von Unterkünften des Play-Inn durch die Ünal GbR. Das Angebot richtet sich insbesondere an geschlossene Gruppen, Gaming-Gruppen, Freunde, Vereine, Teams sowie vergleichbare Personengruppen. Bestandteil des Beherbergungsvertrages sind neben diesen AGB auch die jeweils gültige Hausordnung sowie gegebenenfalls besondere schriftliche Vereinbarungen. Vertragspartner ist grundsätzlich die Person, die die Buchung vorgenommen hat („Hauptbucher“). Diese ist für die ordnungsgemäße Weitergabe der vertraglichen Pflichten an die mitreisenden Personen verantwortlich. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitervermietung bzw. Überlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht gestattet.

§ 2

Vertragsschluss

Die Buchung kann schriftlich, elektronisch oder über das vom Play-Inn angebotene Buchungssystem erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald die Buchung vom Play-Inn in Textform bestätigt wurde. Mit der Buchungsbestätigung erkennt der Hauptbucher diese AGB und die Hausordnung verbindlich für die gesamte Gruppe an. Der Hauptbucher verpflichtet sich, alle für die Buchung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

§ 3

Personenzahl, Mindestaufenthalt und Belegung

Die Mindestbelegung beträgt 8 Personen. Die maximale Belegung beträgt 12 Personen. Eine Belegung mit mehr als 12 Personen ist aus Sicherheits-, Kapazitäts- und versicherungsrechtlichen Gründen unzulässig. Die Mindestmietdauer beträgt 2 Nächte. Maßgeblich für die Preisberechnung ist grundsätzlich die verbindlich gebuchte Personenzahl. Reisen einzelne gebuchte Personen nicht an, führt dies grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Gesamtpreises.

§ 4

Preise und Leistungen

Die Preise richten sich nach der gebuchten Personenzahl und dem jeweiligen Reisetag. Es gelten folgende Preise pro Person und Übernachtung:

Personenzahl Sonntag – Freitag (Wochentage) Freitag – Sonntag (Wochenende)
8 Personen 90,00 € 95,00 €
9–10 Personen 85,00 € 90,00 €
11–12 Personen 80,00 € 85,00 €

Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. In den Übernachtungspreisen sind die Betriebskosten für Strom, Wasser, Heizung, 1 Gbit/s Glasfaser-Internet sowie die Nutzung der vorinstallierten 32″ Gaming-Monitore enthalten. Frische Bettwäsche wird für alle gebuchten Betten vom Vermieter bereitgestellt; Hand- und Badetücher sind von den Gästen selbst mitzubringen.

Die obligatorische Endreinigung wird zusätzlich berechnet:

  • Bis 8 Personen: 125,00 €
  • 9–10 Personen: 150,00 €
  • 11–12 Personen: 175,00 €
§ 5

Änderung der gebuchten Personenzahl

Eine Erhöhung der Personenzahl muss dem Play-Inn vor der Anreise mitgeteilt und vom Play-Inn bestätigt werden. Wird die Personenzahl ordnungsgemäß vor Anreise erhöht, wird für die zusätzlichen Personen der zum Zeitpunkt der Änderung gültige reguläre Übernachtungspreis berechnet. Eine Verringerung der Personenzahl führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Gesamtpreises. Die Mindestbelegung von 8 Personen bleibt stets bestehen.

§ 6

Nicht angemeldete zusätzliche Übernachtungsgäste

Die Aufnahme zusätzlicher Übernachtungsgäste, die nicht Bestandteil der Buchungsbestätigung sind, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Play-Inn nicht gestattet. Werden zusätzliche Personen ohne vorherige Zustimmung aufgenommen und wird dadurch die gebuchte Personenzahl überschritten, wird für jede zusätzliche Person eine Nutzungsgebühr von 120,00 € pro Person und Übernachtung berechnet, sofern die zulässige Höchstbelegung von 12 Personen dadurch nicht überschritten wird. Die Nutzungsgebühr stellt keine Vertragsstrafe dar, sondern dient der Abgeltung der zusätzlichen Nutzung. Bei Überschreitung der Maximalbelegung kann das Play-Inn die Beherbergung ablehnen und den Vertrag fristlos kündigen.

§ 7

Endreinigung und außergewöhnliche Verschmutzung

Die reguläre Endreinigung wird entsprechend § 4 Abs. 5 berechnet. Die Unterkunft ist vom Gast pfleglich und in einem besenreinen Zustand zu hinterlassen (gespültes Geschirr, geleerte Mülleimer, entfernte Lebensmittel). Bei einer über das normale Maß hinausgehenden Verschmutzung oder Beschädigung können die hierfür erforderlichen Kosten gesondert in Rechnung gestellt oder mit der Kaution verrechnet werden.

§ 8

Zahlungsbedingungen

Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen zu leisten. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 70 % ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der vollständige Reisepreis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug kann das Play-Inn nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Stornokosten geltend machen.

§ 9

Kaution

Für jede Buchung wird eine Sicherheitskaution in Höhe von 500,00 € erhoben. Die Kaution dient zur Absicherung von Ansprüchen wegen Beschädigungen, Verlust von Schlüsseln/Inventar oder außergewöhnlicher Verschmutzung. Sie ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution innerhalb von 7 Werktagen zurückerstattet.

§ 10

Stornierung durch den Gast

Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Es gelten folgende Stornokosten:

  • Bis 50 Tage vor Anreise: 30 % des Gesamtpreises (Anzahlung)
  • 49 bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
  • Ab 14 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtpreises

Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 11

Kündigung durch das Play-Inn

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei vertragswidriger Nutzung, Überschreitung der Maximalbelegung, ungenehmigter Aufnahme weiterer Personen, schweren Verstößen gegen die Hausordnung oder vorsätzlicher Beschädigung.

§ 12

Hausordnung

Die Hausordnung ist fester Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Alle Gäste verpflichten sich, die Hausordnung einzuhalten; der Hauptbucher informiert die mitreisenden Personen entsprechend.

§ 13

An- und Abreise

Der Check-in ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Der Check-out hat am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen. Bei nicht genehmigter verspäteter Abreise können zusätzliche Kosten berechnet werden.

§ 14

Nutzung der Unterkunft und technische Ausstattung

Die Unterkunft und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Die vorhandene Gaming-Infrastruktur darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Eigene mitgebrachte Geräte dürfen nur betrieben werden, wenn deren Betriebssicherheit gewährleistet ist. Eingriffe in die Hauselektrik oder Netzwerkswitches sind untersagt. Für eingebrachte Gegenstände und Hardware wird keine Haftung übernommen.

§ 15

Internet und Netzwerk

Das Play-Inn stellt einen Breitband-Internetzugang zur Verfügung. Dieser darf ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden. Urheberrechtsverletzungen (illegales Filesharing), Cyberangriffe oder der Aufruf strafbarer Inhalte sind strengstens untersagt. Der Hauptbucher stellt das Play-Inn von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 16

Haftung des Gastes

Der Hauptbucher haftet als Gesamtschuldner für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher schuldhaft verursacht werden. Schäden sind dem Play-Inn unverzüglich mitzuteilen. Eine Haftung für normale Abnutzung besteht nicht.

§ 17

Haftung des Play-Inn

Das Play-Inn haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet das Play-Inn nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

§ 18

Minderjährige Gäste

Minderjährige Gäste dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Play-Inn und Vorlage einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Eine Aufsichts- oder Betreuungspflicht wird nicht übernommen. Das Jugendschutzgesetz ist zwingend einzuhalten.

§ 19

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) zur Abwicklung des Beherbergungsvertrages verarbeitet.

§ 20

Verbraucherschlichtung

Das Play-Inn ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 21 & 22

Anwendbares Recht & Schlussbestimmungen

§ 21 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Lüdenscheid.

§ 22 Schlussbestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang.